© Stephan Baumann, bild_raum Karlsruhe

Bundesverfassungs­gericht, Karlsruhe Nominierung in der Sparte Bauen für die Gemeinschaft

Aus der Jury-Bewertung:
„Ein mustergültiges Beispiel für den Umgang mit den oft gefährdeten Bauten der Nachkriegsmoderne, das Maßstäbe setzt.“

Grundsanierung eines Denkmals der Nachkriegsarchitektur

Das in den 1960er Jahren errichtete Gebäude des Bundesverfassungsgerichts wurde als wichtiger Repräsentationsbau der Bundesrepublik Deutschland umfassend denkmalgerecht saniert. Dabei konnte die ursprüngliche architektonische Gestaltung innen wie außen weitestgehend erhalten werden.

Die besondere Herausforderung bestand darin, dass energetische  Optimierungsmaßnahmen, Brandschutzanforderungen und moderne Gebäude- und Anlagentechnik in der vorhandenen Substanz umgesetzt werden mussten. Ausstattungselemente wie Türen, Böden, Geländer etc. wurden in handwerklicher Arbeit aufgearbeitet. Um die Funktionalität zu optimieren, war lediglich die Änderung der Grundrisse in einzelnen Gebäudeteilen notwendig. Die Fassade ist eine Sonderkonstruktion, die die Geometrie, Proportionen und Materialität des ursprünglichen Erscheinungsbildes unter heutigen Anforderungen wieder herstellt.

Bei der Gestaltung der Außenanlagen konnte die freie Zugänglichkeit dem heutigen Zeitgeist entsprechend beibehalten werden. Statt Autovorfahrt und Parkplatz entstand vor dem Haupteingang ein offener Platz.