Stadtplanung und Städtebau
Attraktive, lebendige Innenstädte, lebenswerte Wohnquartiere, vernetzte Mobilitätsangebote, wettbewerbsfähige Gewerbestandorte – dies und noch viel mehr gehört zu den Aufgaben von Stadtplanung und Städtebau.
Die Aufgabe der Stadtplanung ist es, eine Fülle von Belangen und Zielen für eine wünschenswerte Entwicklung einer Kommune abzuwägen und in eine räumliche Ordnung zu bringen. Mit Hilfe der Bauleitpläne – dem Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen – werden die Grundlagen für das Bauen und sonstige Nutzungen in den Städten und Gemeinden gelegt.
Die Stadtplanung muss sich dabei immer neuen Herausforderungen stellen, insbesondere dem Klimaschutz und der Anpassung an die Folgen den Klimawandels. In diesem Zusammenhang geht es beispielsweise auch um die Themen nachhaltige Energie- und Wärmeversorgung sowie Mobilität. Zudem sind die Folgen des demografischen Wandels und der Digitalisierung zu berücksichtigen. All das bedeutet einen hohen Anpassungs- und Entwicklungsdruck auf unsere traditionell gewachsenen europäischen Städte und Gemeinden und eine große Herausforderung für die Planerinnen und Planer.
Gesetzliche Grundlage der Stadtplanung ist das Baugesetzbuch (BauGB). Neben den Bauleitplänen sieht es auch informelle Pläne vor, so u. a. Integrierte Stadtentwicklungskonzepte oder Dorferneuerungspläne. Mit Integrierten Stadtentwicklungskonzepten soll es gelingen, die vielfältigen Ziele und Erwartungen an eine nachhaltige Entwicklung von Städten und Gemeinden zu einem ausgewogenen Gesamtkonzept zu verknüpfen. Dabei soll das Gemeinwohl im Vordergrund stehen. Die „Neue Leipzig-Charta“ stellt als das gemeinsame stadtentwicklungspolitische Dokument auf europäischer Ebene seit 2020 hierfür drei Zieldimensionen in den Vordergrund: die grüne, die gerechte und die produktive Stadt. Hier erfahren Sie dazu mehr.
Zum Städtebau gehören alle Aspekte, die für den Bau einer Stadt und ihrer Teile eine Rolle spielen, wie beispielsweise die geeignete Lage, die geografische und funktionale Einbindung, topografische Gegebenheiten, Grundstücksverhältnisse und -verfügbarkeiten, bauliche Traditionen sowie die Herstellung erforderlicher Erschließung und sonstiger Infrastruktur. So prägt der Städtebau die Siedlungsform, die dreidimensionale Gestalt der Stadt oder der Gemeinde. „Städtebau“ kann als Synonym für die sichtbaren und gestalterischen Aspekte der Stadtplanung verstanden werden.