Raumordnung
Gleichwertigen, guten Lebensbedingungen in den Ballungszentren genauso wie in den ländlichen Räumen widmen sich Raumplanerinnen und Raumplaner, Geografinnen und Geografen, Verkehrsplanerinnen und Verkehrsplaner und viele andere mehr.
Die Planung der Verkehrswege, seien es Autobahnen, Bundesstraßen oder Eisenbahnstrecken, aber auch der Energie- und Trinkwasserversorgung ist nicht auf lokaler Ebene machbar, da kommunale Grenzen und Kreisgrenzen regelmäßig überschritten werden. Auch die Fragen, wo Industrie angesiedelt werden, wo sich die Siedlungstätigkeit konzentrieren oder wie eine schützenswerte Naturlandschaft bei künftigen Planungen berücksichtigt werden soll, erfordert eine überörtliche Perspektive. Diese wird von der Landes- und Regionalplanung eingenommen.
Das Ziel, die naturräumlichen, sozialen und wirtschaftlichen Potenziale und Möglichkeiten eines geografischen Raums möglichst ausgewogen und effektiv zu ordnen und nutzbar zu machen, wird besonders an der Planung der Siedlungsstrukturen deutlich. In möglichst allen Gebieten sollen gleichwertige Lebensbedingungen geschaffen und erhalten werden. Dazu müssen auch bestimmte Funktionen regional verteilt, geordnet und konzentriert werden. Deshalb werden die Städte und Gemeinden als regionale Ober-, Mittel- oder Unterzentren ausgewiesen, woran entsprechende Aufgaben gebunden sind. Denn nicht an jedem Ort können z. B. Krankenhäuser, Hochschulen oder große Einkaufscenter vorgehalten werden.
Die Raumordnung gestaltet die Entwicklung einer Region insgesamt und soll allgemein dem Grundsatz der Nachhaltigkeit folgen und gleichwertige Lebensbedingungen auch langfristig sichern.