Hochwasser­schutz

Um dem gestiegenen Gefährdungspotential in von Hochwasser bedrohten Siedlungsgebieten Rechnung zu tragen und zugleich Risiken für Natur und Landschaft zu vermeiden, ist ein konsequenter vorsorgender Hochwasserschutz notwendig.

Den Planungsträgern der Wasserwirtschaft, der Raumordnung, der Bauleitplanung sowie der Fachplanungen Naturschutz, Land- und Forstwirtschaft stehen zahlreiche Instrumente zur Verfügung, die für den Hochwasserschutz eingesetzt werden können.

Die wichtigsten Handlungsbereiche sind:

  • Sicherung und Wiederherstellung natürlicher Überflutungsräume,
  • Rückhalt von Niederschlagswasser in der Fläche,
  • Schadensverminderung durch Flächenmanagement und angepasste Bauweisen.

Der Raumordnung und Landesplanung kommt eine herausragende Bedeutung für die frühzeitige Sicherung von hochwasserrelevanten Flächen zu. Zur verbesserten Gewichtung des Hochwasserschutzes in den kommunalen Abwägungsprozessen wurde der Hochwasserschutz in das Allgemeine Städtebaurecht (§ 1 Baugesetzbuch) übernommen. Welche guten Ideen und Praxisbeispiele es zum Hochwasserschutz in Baden-Württemberg gibt, lesen Sie hier.

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